zum Inhalt springen

E 10 Gottlieb Friedrich Reber

Signatur

E 10

Titel

Gottlieb Friedrich Reber

Entstehungszeitraum

Laufzeit Archivbestand

1907 bis 1959

 

Verzeichnungsstufe

Bestand

Umfang

  1. 1 lfm (Langzeitarchivierung)
  2. Der Archivbestand umfasst Archivmaterial folgender Gruppen der ZADIK-Klassifikation: IV: 11 Briefe und Postkarten, VII: 1 Gästebuch, VIII: 5 Materialsammlungen, IX: 6 Akten Typo- und Manuskripte, X: 77 Akten Fotografien, XIII: 35 Presseausschnitte, XVI, XVIII, XIX: 2 Inventarverzeichnisse, 1 Adressbuch, XX

Name der Provenienzstelle

(Bestandsbildner:innen)

Gottlieb Friedrich Reber

Geschichte der Provenienzstelle

Bestandsgeschichte

Gottlieb Friedrich Reber (1880–1959) war Sammler, Mäzen und Kunsthändler. Ab ca. 1906 baute er zunächst in Deutschland, dann ab 1919 in der Schweiz eine der bedeutenden europäischen Privatsammlungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf. Die Sammlung umfasste einen umfangreichen Bestand der französischen Moderne, ebenso Werke Alter Meister sowie eine breite Auswahl ethnographischer und archäologischer Artefakte. Verbunden mit seinen Aktivitäten als Sammler war ein ausgreifendes transnationales Netzwerk, das Künstler und Kritiker wie Pablo Picasso und Carl Einstein ebenso einschloss wie Protagonisten des damaligen Kunsthandels, etwa Alfred Flechtheim und Léonce Rosenberg, nicht zuletzt führende Museumsleiter, darunter Alfred H. Barr und William R. Valentiner. Umstritten ist Rebers Agieren auf dem Kunstmarkt, wiederholt ist er als Marchand-Amateur bezeichnet worden. Als gesichert gilt, dass er 1940 in Italien als Verbindungsmann Walter Andreas Hofers – zuvor ein enger Mitarbeiter Rebers – wenigstens vier Werke an die Sammlung Hermann Göring vermittelte.

Status der Erschließung

erschlossen

Status der Digitalisierung

digitalisiert

Freigabe Bestand Online Datenbank

Offline

Freigabe Bestand Intranet Datenbank

vollständig

Sperrfrist

-

Bitte nutzen Sie für alle Rechercheanfragen den Benutzungsantrag! Beachten Sie zudem vorab die Benutzungs- und Gebührenordnung.

 

*