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A 110 Kunsthandel AG, Luzern

SignaturA 110
TitelKunsthandel AG, Luzern

Entstehungszeitraum

Laufzeit Archivbestand

1920 bis 1964

 

VerzeichnungsstufeBestand
Umfang
  1. 0,5 lfm (Langzeitarchivierung)
  2. Der Archivbestand umfasst Archivmaterial folgender Gruppen der ZADIK-Klassifikation: VIII, X: Materialsammlungen, Korrespondenzen, Gutachten, Geschäftsunterlagen, Inventarlisten (1961, 1964), Fotos von Kunstwerken mit Annotationen, Fotos von Geschäftsräumen

Name der Provenienzstelle

(Bestandsbildner:innen)

Kunsthandel AG, Luzern

An der Bestandsbildung maßgeblich beteiligte Personen:
Fritz Steinmeyer
May Steinmeyer

Geschichte der Provenienzstelle

Bestandsgeschichte

Der Kunsthändler Fritz (Friedrich) Steinmeyer wurde 1880 in Köln geboren und ist 1959 in Luzern gestorben. 1919 initiierten die familiär verbundenen Kunsthändler Fritz Steinmeyer und Julius Wilhelm Böhler (1883–1966) die Gründung der Kunsthandel AG in Luzern, deren Geschäftsführung beide übernahmen. Am Aktienkapital dieses Unternehmens beteiligte sich das von Julius Böhler (1860–1934) gegründete Stammhaus Julius Böhler Kunsthandlung in München 1925. Gleichzeitig schlossen sie eine Interessengemeinschaft für ein enges Zusammenarbeiten auf dem internationalen Kunstmarkt und den gemeinschaftlichen Ankauf und gegenseitigen Austausch von Waren. Das operative Geschäft der Kunsthandel AG in Luzern wurde von Julius Wilhelm Böhler und Fritz Steinmeyer bzw. deren Erben bis 1976 weitergeführt.

Der Bestand umfasst Archivalien zu Werken europäischer Kunst zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert.

Der Archivbestand kam 2019 ins ZADIK.

Status der Erschließungerschlossen
Status der Digitalisierungdigitalisiert
Freigabe Bestand Online DatenbankOffline
Freigabe Bestand Intranet Datenbankteilweise
SperrfristBestand aufgrund der DSGVO in großen Teilen nicht für Externe recherchierbar. Recherche kann auf Anfrage entsprechend der Vorgaben der Gebührenordnung durch ZADIK-Mitarbeiter:innen durchgeführt werden.

 

Bitte nutzen Sie für alle Rechercheanfragen den Benutzungsantrag! Beachten Sie zudem vorab die Benutzungs- und Gebührenordnung.

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